Informationen

 

Winterdienst

Vor Beginn der diesjährigen Winterdienst-Saison möchten wir auf folgendes hinweisen:

Durchführung / Verkehrsbehinderungen

Bedingt durch in den Straßenraum hineinragende Bäume und Sträucher ist die Durchführung eines ordnungsgemäßen Winterdienstes vielerorts nicht mehr gewährleistet. Auch die Straßenbeleuchtung sowie Verkehrszeichen werden teilweise durch Bäume verdeckt. In diesen Fällen ist bereits jetzt die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet.

Die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten werden deshalb gebeten, die entlang der Gehwege und Straßen stehenden Hecken, Sträucher und Bäume, deren Äste und Zweige in den Straßen- und Gehwegraum hineinragen, im Interesse der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von Schadenersatzansprüchen zurück zu schneiden.

Insbesondere ist darauf zu achten, dass
- keine Verkehrseinrichtungen verdeckt werden,
- keine Äste und Zweige unter einer Höhe von 4,00 m in die Fahrbahn
(bei Gehwegen und Plätzen unter 2,30 m) hineinragen.

Auch für die Feldwege gilt natürlich, dass von den Anliegern die Hecken, Sträucher und Bäume zurück zu schneiden sind und die notwendigen Lichträume freigehalten werden müssen. Darüber hinaus kann der Winterdienst nur dann ausgeführt werden, wenn keine Behinderungen durch parkende Fahrzeuge gegeben sind. Wir bitten deshalb, entlang der Straßen nur so zu parken, dass eine ca. 3,50 m breite Gasse für den Schneeplug frei bleibt.

Riesterer
Bauamt

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Verunreinigung von Straßen und Wegen mit Pferdekot

Aus aktuellem Anlass machen wir darauf aufmerksam, dass derjenige, der eine Straße/ einen Weg über das übliche Maß hinaus verunreinigt, die Verunreinigung ohne Auforderung unverzüglich zu beseitigen hat (§ 32 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung und § 42 Straßen gesetz Baden-Württem berg). Die Verunreinigung einer Straße/ eines Weges mit Pferdekot geht über das übliche Maß hinaus, so dass der Pferdekot von dem Reiter/der Reiterin unaufgefordert zu beseitigen ist.

Ordnungsamt
Wehrer

 

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